Montag, 11. September 2017

Fristlose Kündigung

Die Aktennotiz der Basler Staatsanwaltschaft vom 17. August 2006 beweist, dass die Schulleitung der Basler Orientierungsschule Lehrer H. mit allen Mitteln aus dem Schuldienst entfernen wollte. Gaby Jenö, die zuständige Rektorin konnte es nicht erwarten, dem völlig integren Lehrer so schnell wie möglich zu kündigen. Lehrer H. habe eine psychische Krankheit, sei selbst- und fremdgefährlich und habe Drohungen ausgesprochen. Diese vier Lügen reichten aus, um dem Lehrer einen Notfallpsychiater und eine Sondereinheit auf den Hals zu hetzen. Zwei Tage Polizeigewahrsam sollten den Lehrer davon abhalten, nach den Sommerferien wieder an der Schule zu erscheinen. Um das Untersuchungsgefängnis Waaghof wieder verlassen zu dürfen, musste der Lehrer dem zuständigen Staatsanwalt Homberger in die Hand versprechen, das Schulhaus nicht mehr zu betreten. Da Lehrer H. zu dieser Zeit immer noch freigestellt war und er seinen Job nicht riskieren wollte, hielt er sich an diese Abmachung. Allerdings hatte er keine Ahnung, was die Beamten und Behörden hinter seinem Rücken alles trieben. An zwei Elternabenden streuten Gaby Jenö und der Ressortleiter Hans Georg Signer gezielte Desinformationen. Um angeblich die Persönlichkeit des Lehrers zu schützen, wurden die selbst erfundenen Kündigungsgründe nicht kommuniziert. Sämtliche Fragen der Eltern liefen ins Leere, weil Jenö und Signer immer wieder betonten, dass sie aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes Schweigepflicht hätten. In Tat und Wahrheit schützten sie damit nicht die Persönlichkeit des Lehrers, sondern sie versteckten ihren arglistigen Plan, mit welchem sie Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten. Obwohl die Wahrheit unterdessen für alle Interessierten im Netz steht, ist Gaby Jenö immer noch Gebietsleiterin an den Basler Schulen. Weder Dr. Christoph Eymann noch Dr. Conradin Cramer haben den Mobbingfall Lehrer H. bisher untersuchen lassen. Unterdessen hat ein Gutachter der Basler UPK festgestellt, dass bei Lehrer H. keinerlei Diagnose mit Krankheitswert festgestellt worden sei. Damit die Wahrheit allerdings nicht an die Öffentlichkeit kommt, behauptet Dr. Christoph Eymann und die Basler Justiz, Lehrer H. habe diverse Mitarbeiter des Basler Erziehungsdepartements planmässig verleumdet. Das Gegenteil ist der Fall: Die Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann hatten den Lehrer planmässig verleumdet, um diesem fristlos zu kündigen. Dass auch Basler Richter an der Aktion gegen Lehrer H. beteiligt sind, berichtet unterdessen sogar die Basler Zeitung. Da Lehrer H. seit 11 Jahren seine Rechte als Bürger wahrnimmt und die Wahrheit über seinen Fall verbreitet, verurteilte Strafrichter Dr. Lucius Hagemann den unschuldigen Lehrer zu zwei Jahren unbedingter Haft und zwang diesen, die Wahrheit aus dem Netz zu löschen. Unterdessen hat das Appellationsgericht festgestellt, dass die rechtlichen Grundlagen zu den Verfügungen dieses Richters gänzlich fehlen. Diese Fakten sollten für die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin eigentlich genügen, Dr. Lucius Hagmann und Staatsanwältin Eva Eichenberger wegen Amtsmissbrauch anzuklagen.

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