Montag, 28. August 2017

Gesinnungsjustiz


Seit über 11 Jahren wird Lehrer H. von diversen Beamten und Behörden von Basel-Stadt vorsätzlich terrorisiert. Lehrer H. hatte nicht die richtige Gesinnung, deshalb wurde er 2006 vom Personalchef und damaligen SP-Präsidenten Thomas Baerlocher als selbst- und fremdgefährliche Lehrperson verleumdet. Diese Verleumdung hatte für den völlig integren Lehrer furchtbare Konsequenzen. Zuerst wurde er von einem arglistigen Psychiater vorsätzlich provoziert, dann von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und schliesslich verlor er seine Stelle als Lehrer. Später behauptete die zuständige Staatsanwältin Eva Eichenberger, Lehrer H. leide unter einer psychischen Krankheit und müsse in einer geschlossenen Anstalt therapiert werden. Eichenberger hatte vorher sämtliche Strafanzeigen des Lehrers abgewürgt und in einer 350-seitigen Anklageschrift die Fakten als "planmässige Verleumdung" verdreht. Ohne gesetzliche Grundlage nötigten Eichenberger und Strafgerichtspräsident Dr. Lucius Hagemann den Lehrer, sämtliche Fakten im Internet zu löschen und verhängten eine 90-tägige Sicherheitshaft, um der rechtswidrigen Forderung Nachdruck zu verleihen. Allerdings liess sich Lehrer H. auch in der Beugehaft nicht provozieren und reichte Strafanzeigen gegen Eichenberger und Hagemann ein. Diese Strafanzeigen werden zur Zeit von der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin geprüft. Beauftragt wurde Omlin vom Basler Gesamtregierungsrat, dem auch Baschi Dürr angehört. Baschi Dürr müsste also die Fakten zu Lehrer H. kennen, trotzdem behauptet er heute in der BaZ, dass Basel-Stadt keine "Gesinnungsjustiz" betreibe. Wer unseren Blog regelmässig liest, weiss, dass das Gegenteil wahr ist. Unter Baschi Dürr haben lügende Polizisten und Staatsanwälte offensichtlich Hochkonjunktur. Erst kürzlich berichtete die BaZ über einen Anwalt, der von Staatsanwältin Eva Eichenberger als "Berseker" dargestellt wurde, weil dieser sich die Gewalt-Videos seines Mandanten nicht zu Gemüte führen wollte. Die Auswertung der Überwachungskameras zeigte allerdings, dass sich der Anwalt völlig korrekt verhalten hatte. Eine Staatsanwältin ist laut der neuen Strafprozessordung zu Treu und Glauben verpflichtet. Rechtsmissbrauch ist ausdrücklich verboten. Die Menschenwürde und das Fairnessgebot sind zu beachten. Eigentlich müsste Alberto Fabbri seine umstrittene Staatsanwältin schon längst in die Wüste schicken. Eine Staatsanwältin, die sich vorsätzlich nicht an die Strafprozessordnung hält, hat in einer Strafverfolgungsbehörde nichts zu suchen. Leider ist Fabbri nicht der richtige Mann, um die desolaten Zustände in der Basler Staatsanwaltschaft zu ändern. Diverse Strafanzeigen gegen die beiden Journalisten Peter Knechtli und Micha Hauswirth liegen seit Jahren unbehandelt in der Schublade von Fabbri. Offensichtlich negiert auch Fabbri, dass Rechtsmissbrauch ausdrücklich verboten ist. Rechtsverweigerung und das Spiel mit der Verjährung gehören offensichtlich zum täglichen Brot der Basler Staatsanwaltschaft. Dass solche Zustände überhaupt möglich sind, haben wir Baschi Dürr, dem Basler Justizdirektor, zu verdanken, der offensichtlich systematisch wegschaut. Das Dürr-Statement "Wir haben keine Gesinnungsjustiz" ist aufgrund der veröffentlichen Fakten in diesem Blog reiner Orwellscher Neusprech. Es ist höchste Zeit, dass die Basler Bevölkerung endlich begreift, dass unter Baschi Dürr ein totalitärer Polizeistaat aufgebaut wird, der mit den Menschenrechten nicht vereinbar ist.       

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen