Donnerstag, 3. August 2017

Die besten Lügen von Dr. Claudius Gelzer

Die 60-seitige Urteilsbegründung von Dr. Claudius Gelzer ist mit seiner Dichte an vorsätzlichen Lügen einzigartig. Kraft seines Amtes vereint der Richter die Lügen der Staatsanwaltschaft und der diversen Vorinstanzen und gibt dem gigantischen Lügen-Konstrukt den letzten Schliff. Wörtlich schreibt er:

"Er hat mit höchster Intensität über eine lange Zeitdauer eine Vielzahl von Personen in der Öffentlichkeit angeprangert und systematisch diffamiert. Dabei ist er mit Besessenheit vorgegangen, die seinesgleichen sucht. Die involvierten Personen wurden aufs Äusserste einer emotionalen Belastung ausgesetzt und hatten - im Gegensatz zum Berufungskläger - keine andere Möglichkeit als auf den funktionierenden Rechtsstaat zu vertrauen."

Tatsache ist, Lehrer H. hat nie jemanden diffamiert, sondern sich gegen die Diffamierungen seiner Person durch eine Vielzahl von Beamten und Behörden konsequent gewehrt. Wenn jemand besessen ist, sind es die in diesem Blog erwähnten Personen, die aus dem integren Lehrer einen potentiellen Selbstmörder und Amokläufer konstruierten. Nicht die in diesem Blog angeprangerten Personen wurden aufs Äusserste einer emotionalen Belastung ausgesetzt, sondern Lehrer H., der seit 11 Jahren gegen den staatlichen Terror kämpft.

Ein Richter, der dauernd Ursache und Wirkung verwechselt, ist psychisch krank oder kriminell. Auf jeden Fall ist Dr. Claudius Gelzer in keiner Weise daran interessiert, die Wahrheit zu finden, sondern setzt alles daran, die planmässigen Lügen der Vorinstanzen in Stein zu meisseln. Wörtlich schreibt Gelzer:

"Dem Berufungskläger kann allenfalls entlastend angerechnet werden, dass er allerdings mit erheblichem eigenem Zutun in eine querulatorische Spirale geraten ist, aus welcher er ohne Gesichtsverlust kaum je wieder herausgekommen wäre. Weitere entlastende Momente sind nicht auszumachen, insbesondere ist der Ansicht, niemand habe dem Berufungskläger zugehört, weshalb er sich auf einem anderen Weg habe Gehör verschaffen müssen, nicht zu folgen."

Auch dieses Zitat aus der Urteilsbegründung ist an Ignoranz und Borniertheit kaum zu überbieten. Mit unserm Blog beweisen wir bis ins Detail, dass es für Lehrer H. gar keinen anderen Ausweg gab, als die Öffentlichkeit über die behördliche Terror-Spirale zu informieren. Bereits 2006 wurde dem kerngesunden Lehrer eine psychische Krankheit unterstellt. Tatsache ist, dass Lehrer psychisch so robust ist, dass er den seit bald 11 Jahren grassierenden Behörden-Terror ausgehalten hat, ohne krank oder aggressiv zu werden. Natürlich hätte er alle seine Erlebnisse mit der Behörden-Mafia auch einem Psychiater erzählen können, doch dann hätte die Öffentlichkeit nie erfahren, mit welchen satanischen Mitteln der Staat gegen seine Bürger und Bürgerinnen vorgeht.

Nicht alles, was Dr. Claudius Gelzer zum Besten gibt, ist Schwachsinn. Manchmal trifft er den Nagel sogar auf den Kopf. Wörtlich schreibt er:

"Insbesondere muss festgestellt werden, dass kein Geständnis vorliegt, dem Berufungskläger vielmehr bis heute jegliche Einsicht in sein Fehlverhalten fehlt, was auch anlässlich der Verhandlung des Appellationsgerichts klar zum Ausdruck gekommen ist. Noch immer vertritt er die Meinung, dass er sich als Einziger nichts hat zu Schulden kommen lassen und es ihm als angeblichem Mobbingopfer zusteht zu sagen, die anderen seien Lügner und Kriminelle."

Aus der Sicht des Richters ist der Kampf von Lehrer H. gegen die Basler Behörden-Mafia sog. "Fehlverhalten". Wir sehen in Lehrer H. eher einen modernen Willhelm Tell, der sich gegen behördliche Unterdrückung und Terror zur Wehr setzt.

Mit keinem Wort geht Dr. Claudius Gelzer in seiner Urteilsbegründung auf den Blog "IG-Breitensport" ein, welche den behördlichen Terror gegen Lehrer H. ins Rollen gebracht hatte. Dr. Christoph Eymann fühlte sich durch diesen Blog in seiner Ehre verletzt und engagierte den auf IT-Rechtsberatung, E-Discovery, Internet und Telekommunikation spezialisierte Juristen lic. iur. David Rosenthal. Wörtlich heisst es in der Urteilsbegründung:

"Im vorliegenden Fall bedurfte der Privatkläger (Eymann) eines juristischen Beraters, der hinsichtlich der komplexen Materie über entsprechendes Sachwissen verfügte und die anspruchsvollen technischen Abklärungen hat vornehmen können. Er hat denn auch zahlreiche, inhaltlich von der Verteidigung des Berufungsklägers nicht beanstandete Resultate eingebracht. Hätte die Staatsanwaltschaft diese Ermittlungen selbst führen müssen, hätte sich dies in den Verfahrenskosten nieder geschlagen."

Offensichtlich ist es dem Richter nicht ganz klar, welchen Schwachsinn er hier absondert. Der juristische Berater von Eymann übernimmt die Ermittlungen, die eigentlich die Angelegenheit der Staatsanwaltschaft gewesen wäre? Auch lic. iur. David Rosenthal hat nie herausgefunden, wer der Urheber des Blogs "IG-Breitensport" ist. Offensichtlich war das auch nie geplant. Dieser Blog diente vermutlich nur dazu, dem Lehrer eine Hausdurchsuchung aufzuzwingen, um an dessen Computer  heranzukommen. Auch dieser Plan lief allerdings schief. Obwohl Staatsanwältin Eva Eichenberger den Lehrer wegen Pornographie und Rassendiskriminierung gerne eingesperrt hätte, liess sich auf den Computern des Lehrers nichts Verbotenes finden.

Abschliessend lässt sich sagen, dass im Fall Lehrer H. die Basler Justiz alles getan hat, um die Wahrheit vorsätzlich zu pervertieren. Bis auf den heutigen Tag hat die Basler Staatsanwaltschaft nicht herausgefunden, wer hinter den von Lehrer H. beanzeigten Blogs steckt. Dem Lehrer einfach ohne Beweise zu unterstellen, er habe mindestens einen dieser Blogs selber zu verantworten, ist kriminell. Mit seiner Urteilsbegründung beweist Dr. Claudius Gelzer, dass er das Vertrauen des Volkes vorsätzlich missbraucht, indem er mit allen Mitteln den völlig integren Lehrer H. als kriminellen Täter darstellt. Rechtsperversionen sind in Basel-Stadt bekanntlich an der Tagesordnung. Mit unserem Blog wollen wir niemanden diffamieren, sondern nur über Dinge informieren, die eines Rechtsstaats unwürdig sind. Unsere grosse Hoffnung beruht auf der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin und dem hervorragenden BaZ-Journalisten Daniel Wahl. Die beiden haben die einmalige Möglichkeit, die Basler Behörden-Mafia endlich aus den Angeln zu heben.

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