Dienstag, 21. März 2017

Vom Täter zum Opfer


Es geht aus den Akten klar zu hervor, dass sich der damalige Regierungsrat Dr. Christoph Eymann persönlich für die Entlassung von Lehrer H. eingesetzt hat. Bis auf den heutigen Tag hat Eymann ein offizielles Gespräch mit dem Lehrer verweigert. Sämtliche E-Mails und Briefe, die der Lehrer an Eymann gesandt hatte, wurden nicht beantwortet. Obwohl die Staatsanwaltschaft sämtliche Computer von Lehrer H. durchschnüffelt hat, sind die Mails und Briefe, in denen Lehrer H. Eymann um Hilfe bittet, nicht bei den Akten. In den über 5000 Seiten Akten befinden sich aber unzählige "Schmähtexte", die allesamt nicht vom Lehrer stammen. Aufgrund dieser Texte hat der Chef der Basler Kriminalpolizei Dr. Beat Voser eine Hausdurchsuchung bei Lehrer H. angeordnet. Allerdings lieferten die beschlagnahmten Gegenstände keinen einzigen Beweis, dass Lehrer H. etwas mit den sog. "Schmähtexten" zu tun hat. Trotzdem ermunterte der zuständige Ermittler Bruno Glauser sämtliche Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus dem Schuldienst gemobbt hatten, Strafanzeigen gegen Lehrer H. einzureichen. Bis auf den heutigen Tag will Glauser nicht herausgefunden haben, wer für diese "Schmähtexte" tatsächlich verantwortlich ist. Offensichtlich spielte das für Ermittler Bruno Glauser auch gar keine Rolle, war es doch offensichtlich dessen Aufgabe, den Verdacht subtil auf Lehrer H. zu lenken. Dass Bruno Glauser nicht davor zurückschreckt, dem Lehrer eine "Irreführung der Rechtspflege" unterzujubeln, macht stutzig. Ausgerechnet die E-Mail-Adresse advocatus70@gmx.ch, die im Zusammenhang mit den "Schmähtexten" immer wieder verwendet wurde, wird von IT-Ermittler Bruno Glauser missbraucht, um dem Lehrer eine Straftat unterzujubeln. Da diese E-Mail-Adresse zu 100% nicht dem Lehrer zugeordnet werden kann, erfüllt Bruno Glauser aus unserer Sicht den Straftatbestand des Amtsmissbrauchs. Amtsmissbrauch ist ein Offizialdelikt und muss von Amtes wegen verfolgt werden. Wenn man die von Glauser produzierten Akten sichtet, wird man den Eindruck nicht los, dass hier jemand Aktenberge erstellt hat, um sich selber zu beschäftigen. Keine einzige Akten-Seite beweist, dass Lehrer H. jemanden falsch angeschuldigt oder verleumdet hat. Offensichtlich sollen die aufgeblasenen Ermittlungen von Bruno Glauser vom eigentlichen Mobbing-Skandal ablenken und Kosten generieren, die dem völlig unschuldigen Lehrer aufgehalst werden können. Lehrer H. soll laut Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer tatsächlich die Kosten von über Fr. 50'000 übernehmen, obwohl es keinen einzigen Beweis gibt, dass Lehrer H. vorsätzlich die Unwahrheit geäussert hat. Lehrer H. hat nach besten Wissen und Gewissen die Wahrheit veröffentlicht und Strafanzeigen gegen diejenigen Personen eingereicht, die ihn aus dem Schuldienst gemobbt hatten. Der oberste Chef von Bruno Glauser lic. iur Alberto Fabbri hat die Angelegenheit unterdessen der ausserordentlichen Staatsanwältin Dr. Esther Omlin übergeben.

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