Freitag, 10. März 2017

Dr. Christoph Eymann - Ex-Leiter des Basler Erziehungsdepartements





In seiner mündlichen Urteilsbegründung vom 24.2.17 stellte Appellationsgerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer fest, dass es keine Verschwörung gegen Lehrer H. gegeben habe. Offensichtlich hat der Richter die Akten nicht sorgfältig gelesen, sonst wäre ihm aufgefallen, dass Dr. Christoph Eymann seine Mitarbeiter nicht daran gehindert hatte, Lehrer H. planmässig als selbst- und fremdgefährlichen Gewalttäter zu diffamieren. Obwohl Lehrer H. dem Ex-Leiter des Basler Erziehungsdepartements mehrere E-Mails und Briefe zugestellt hatte, liess dieser dessen legendäre Gesprächsbereitschaft kläglich vermissen. Statt mit dem diffamierten Lehrer das Gespräch zu suchen, verleumdete der "Magistrat" den Lehrer als "Stalker" und eröffnete zahlreiche Strafverfahren gegen den Lehrer, um nicht vor der eigenen Türe wischen zu müssen. Dank Claudius Gelzer, der in Dr. Christoph Eymann angeblich ein Opfer sieht, muss Lehrer H. dem Kopf der Mobbing-Truppe eine Entschädigung von Fr. 8'927.35 bezahlen. Mit anderen Worten. Für das Mobbing an Lehrer H., das wir auf unserem Blog bis ins Detail beschreiben, muss Lehrer H. dem angeblichen "Opfer" Dr. Christoph Eymann eine Summe von fast 10'000 Franken in den Arsch schieben.


Unterdessen hat Lehrer H. eine Strafanzeige gegen Dr. Claudius Gelzer eingereicht. Der Erste Staatsanwalt von Basel-Stadt lic. iur. Alberto Fabbri muss sich mit dieser Strafanzeige beschäftigen. Da Dr. Christoph Eymann nicht mehr im Regierungsrat sitzt und damit der Staatsanwaltschaft keine Weisungen mehr erteilen kann, könnte Fabbri ab sofort unbefangen ermitteln. Vielleicht kommt die Wahrheit im Mobbing-Fall Lehrer H. doch noch ans Licht.

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