Mittwoch, 22. Februar 2017

Das Schlusswort von Lehrer H. am Basler Appellationsgericht



Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident Dr. Claudius Gelzer
Sehr geehrte Frau Gerichtspräsidentin MLaw Jacqueline Frossard
Sehr geehrter Herr Gerichtspräsident Dr. Carl Gustav Mez
Sehr geehrte Anwesende

Seit über zehn Jahren versucht man mich mit allen Mitteln in die Psychiatrie oder ins Gefängnis zu sperren. Man unterstellte mir eine psychische Krankheit und bezichtigte mich sogar der sog. Selbst- bzw. Fremdgefährlichkeit. Als der geplante Fürsorgerische Freiheitsentzug scheiterte, schuldigte mich meine damalige Chefin Gaby Jenö vorsätzlich falsch an, Drohungen ausgestossen zu haben. Diese infame Lüge mobilisierte die Sondereinheit Barrakuda, die mich an meinem Wohnort überfiel. Interessanterweise ist der Wortlaut der angeblichen Drohungen bis heute nirgends in den Akten zu finden. Frau Jenö gibt in der Aktennotiz vom 14.3.07 zu, dass sie von mir nie direkt bedroht worden sei. Trotzdem hat sie mich wegen Drohung bei der Polizei angezeigt. Normalerweise wären diese Fakten ausreichend, um Frau Jenö wegen Falscher Anschuldigung zu verurteilen. 

Leider sah Staatsanwältin Eva Eichenberger trotz der arglistigen Handlungen meiner Chefin keinerlei Handlungsbedarf. Sämtliche Täter, die vorsätzlich meine berufliche Existenz zerstörten, wurden von Frau Eichenberger vorsätzlich begünstigt. 

Wenn man sich den von der Basler Staatsanwaltschaft produzierten Aktenberg zu Gemüte führt, so wird schnell klar, dass hier einiges aus dem Ruder gelaufen ist: Offensichtlich hat man hat ein Strafverfahren gegen mich eröffnet, weil Regierungsrat Dr. Christoph Eymann angeblich der Meinung war, ich sei der Urheber der sog. Schmäh-Mails. Aufgrund dieser falschen Annahme wurde ich als Auskunftsperson in die Basler Staatsanwaltschaft bestellt. Dort sperrte man mich ein, raubte mir meinen Hausschlüssel und drang ohne Gerichtsbeschluss in mein Haus ein. Meine Beweismittel und sämtliche Computer wurden abtransportiert. Mit anderen Worten: Die sog. Schmäh-Mails gegen Eymann und der Blog IG-Breitensport wurden als Anlass genommen, in mein Haus einzudringen und meine Privatsphäre vorsätzlich zu verletzen. 

Obwohl die Staatsanwaltschaft schnell merkte, dass ich mit den Schmäh-Mails und diesem Blog nicht das Geringste zu tun hatte, wurden diverse Personen dazu ermuntert, Privatklagen gegen mich einzureichen. Die zahlreichen Privatkläger wussten genau, dass ich niemanden verleumdet hatte, trotzdem nahmen sie das Angebot der Staatsanwaltschaft gerne an. 

Staatsanwältin Eva Eichenberger, welche sämtliche Straftaten der Privatkläger vorher weissgewaschen hatte, verfasste nun eine 354-seitige Anklageschrift gegen mich, in welcher sie sämtliche Fakten zu sog. Straftatbeständen verdrehte. 
Strafgerichtspräsident Dr. Luzius Hagemann spielte das böse Spiel mit und verurteilte mich zu 2 Jahren unbedingter Haft, ohne mich konkret zu den einzelnen Vorwürfen zu befragen. Wie einseitig die Verhandlung geführt wurde, ist im Verhandlungsprotokoll, als auch auf der entsprechenden Audio-Datei eindrücklich festgehalten. Damit ich mich möglichst schlecht gegen dieses rechtswidrige Urteil wehren konnte, wurde ich erneut von der Sondereinheit Barrakuda überfallen und 20 Tage lang mittels Beugehaft meiner Freiheit beraubt. 

Die rechtswidrige Beugehaft wurde begründet mittels angeblicher Ausführungsgefahr, Fluchtgefahr und Wiederholungsgefahr. Neben diesen 3 arglistigen Lügen verleumdeten mich Eichenberger und Hagemann zudem als potenziellen "Kapitalverbrecher", der sogar die Staatsanwältin zu Hause aufgesucht haben soll.

Ich weiss nicht, ob es in der Basler Justiz üblich ist, so dreist zu lügen, aber aus meiner Sicht ist das Amtsmissbrauch und Verleumdung. Die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin hat unterdessen ein Strafverfahren gegen Eichenberger und Hagemann wegen diverser Amtsdelikte eröffnet. 

Die Wahrheit ist: Alles, was mir als Verleumdung und Falsche Anschuldigung unterstellt wird, sind in Tat und Wahrheit beweisbare Fakten, die die arglistigen Machenschaften der Mitarbeiter von Dr. Christoph Eymann bis ins Detail dokumentieren. Ich habe Herrn Eymann frühzeitig um Hilfe gebeten, eine Antwort habe ich nie von ihm erhalten. 

Wenn man einen völlig integeren Menschen nach Strich und Faden vorsätzlich arglistig verleumdet und willkürlich wegsperrt, ist ein Vergleich mit den Machenschaften der Nazis, Sowjets und der DDR-Funktionäre nicht von der Hand zu weisen. Ich darf mir diesen Vergleich erlauben, weil ich unter anderem auch Geschichtslehrer bin. Dass Strafgerichtspräsident Hagemann diesen Vergleich als verleumderisch bezeichnet, ist aufschlussreich. Bisher hatte ich geglaubt, die Schweiz sei ein Rechtsstaat. Dass Staatsanwälte und Richter in der Schweiz offensichtlich die Lizenz zum Lügen haben, hat für mich einen totalitären Beigeschmack. 

In ihrer 354-seitigen Anklageschrift möchte uns Eva Eichenberger glaubhaft machen, dass alle darin aufgeführten Fakten als "planmässige Verleumdung" zu verstehen seien. Mit anderen Worten: Sie behauptet, ich hätte mir vor über 10 Jahren einen Plan ausgedacht, um völlig unschuldige Menschen, die ich damals zum Teil noch gar nicht kannte, vorsätzlich zu diffamieren. Eine derart abstruse Konstruktion kann sich nur eine Staatsanwältin ausdenken, die alles aufs Spiel setzt, um ihr arglistiges Lügenkartenhaus vor dem endgültigen Einsturz zu bewahren. Fakten sind keine Verleumdungen! Wer Fakten vorsätzlich zu "planmässigen Verleumdungen" verdreht, ist kriminell. 

Sehr geehrte Anwesende! 

Ich halte mich im Gegensatz zu Frau Eichenberger an die 10 göttlichen Gebote. Das 8. göttliche Gebot verbietet, dass wir unsere Mitmenschen verleumden. Ich habe nie jemanden verleumdet oder falsch angeschuldigt. Alles was ich je geschrieben und gesagt habe, entspricht den Fakten und damit der Wahrheit. Staatsfunktionäre, die vorsätzlich berufliche Existenzen zerstören, sind aus meiner Sicht kriminelle Personen, auch wenn das Bundesgericht das Gegenteil behauptet. 

Die "Comics für Erwachsene" die auf meinem privaten Computer gefunden worden sind, sind meine Privat-Angelegenheit. Ich habe nicht nur das Recht auf eine freie Meinungsäusserung, sondern auch das Recht auf eine Privatsphäre. Im übrigen sind die inkriminierten Comics als Kunst zu werten und dadurch ebenfalls durch die  Menschenrechte geschützt. 

Alle die mir zu Last gelegten angeblichen Straftaten sind in Tat und Wahrheit Handlungen, die von den allgemeinen Menschenrechten geschützt werden. Die Ausübung der Menschenrechte ist keine strafbare Handlung. Ich beantrage daher einen kostenlosen Freispruch. Für die 20 Tage Beugehaft und den 10-jährigen Terror an meiner Person, beantrage ich eine angemessene Entschädigung und eine angemessene Genugtuung. 

Ausserdem beantrage ich, dass sämtliche Beweismittel und Gegenstände, die mir die Staatsanwaltschaft rechtswidrig entwendet hat, vollständig zurückerstattet werden. 

Zum Schluss möchte ich Ihnen noch ein Zitat von Berthold Brecht in Erinnerung rufen: "Wer die Wahrheit nicht weiss, der ist bloss ein Dummkopf. Aber wer sie weiss und sie eine Lüge nennt, der ist ein Verbrecher!" 

Danke, für Ihre Aufmerksamkeit!

2 Kommentare:

  1. Das Appellationsgericht BS ist eine Firma! Seit wann können Firmen und deren Mitarbeiter, die ja bekanntlich keine Staatsbeamten sind, über Menschen richten? Die vergehen sich an PERSONEN, künstlich geschaffene Karteileichen. Der Mensch steht vor dem Gesetz /dem Gesetz gegenüber! Hier mehr: https://mywakenews.wordpress.com/2014/05/25/leben-wir-im-neo-faschismus-auch-in-der-schweiz-wake-news-radiotv/

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  2. Lieber Unbekannt... "Seit wann können Firmen und deren Mitarbeiter, die ja bekanntlich keine Staatsbeamten sind, über Menschen richten?" Solange SIE die Waffen haben dürfen die alles....auch wenn wir Menschen dabei über die Klinge springen müssen!!! “Nur die Lügen brauchen die Stütze der Staatsgewalt – die Wahrheit steht von ganz alleine aufrecht!”

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