Freitag, 16. Dezember 2016

Eva Eichenberger - Staatsanwältin und Privatklägerin



Staatsanwältin Eva Eichenberger behauptet in ihrer Strafanzeige vom 10.3.15, Lehrer H. habe sie wider besseren Wissens systematisch und planmässig verleumdet. Das Gegenteil ist richtig! Eva Eichenberger hat mit zahlreichen anderen Staatsfunktionären Lehrer H. als psychisch kranken potenziellen Selbstmörder und Amokläufer verleumdet, um H. in die Fänge der Psychiatrie und Justiz zu treiben. Aus ihren zahlreichen Schreiben wird ersichtlich, dass sie Lehrer H. am liebsten für 5 Jahre in der Psychiatrie eingesperrt hätte.  

Seit 2007 missbraucht Staatsanwältin Eva Eichenberger ihr Amt zu Ungunsten des völlig integeren Lehrers. 2007 hatte sie sämtliche Strafanzeigen gegen die Staatsfunktionäre, die Lehrer H. aus seinem Beruf gemobbt hatten, eingestellt. Sie behauptete dabei frech, die Strafanzeigen von Lehrer H. seien rechtsmissbräuchlich und stellte für jede der neun Anzeigen eine Rechnung von Fr. 300.--.  Allerdings stellte die Rekurskammer des Basler Strafgerichts fest, dass sämtliche Strafanzeigen rechtmässig waren.  

Dass OS-Rektorin Gaby Jenö, nie strafrechtlich belangt wurde, obwohl sie Lehrer H. fälschlicherweise beschuldigt hatte, Drohmails geschrieben zu haben,  ist dem Umstand zu verdanken, dass Eva Eichenberger nie nach den behaupteten Drohmails gesucht hatte. In der juristischen Fachsprache heisst dieses strafbare Verhalten "Begünstigung". Um ihren Kopf aus der Schlinge zu ziehen, beteiligte sich Eva Eichenberger sogar selber an den zahlreichen Lügenkonstrukten gegen Lehrer H. und behauptete unter anderem, der Lehrer habe sie zu Hause aufgesucht.  

Wir haben sämtliche Schreiben von Staatsanwältin Eva Eichenberger analysiert und kommen zum Schluss, dass diese Frau zusammen mit zahlreichen anderen gewissenlosen Staatsfunktionären in den letzten Jahren ein gigantisches Lügengebilde aufgebaut hat. Dass Eichenberger in ihrer Verzweiflung nun sämtliche Fakten als planmässige Verleumdung pervertiert, entlarvt die arglistige Strategie dieser Staatsanwältin. Laut Eichenberger soll Lehrer H. in insgesamt 502 Fällen vorsätzlich und wider besseren Wissens unschuldige Personen verleumdet haben.  

Die Wahrheit ist: Lehrer H. hat nie jemanden verleumdet. Er hat auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" nur seine Erfahrungen mit der schweizerischen Justiz geschildert. Er ist fest davon überzeugt, dass das Rechtssystem in Basel-Stadt und in der Schweiz nicht mehr länger tragbar ist. Auch wir sind dezidiert dieser Meinung. Folgende Tendenzen sind in der schweizerischen Justiz festzustellen: 

- Tatsachen werden vorsätzlich verdreht

- Kompetenzen werden massiv überschritten

- Amtsmissbrauch und Amtsanmassung sind an der Tagesordnung

- das Handeln diverser Staatsfunktionäre ist rechtswidrig

- Behördenkriminalität wird strafrechtlich nicht verfolgt

- Behördenmobbing wird systematisch verschwiegen

- Strafverfolgungsbehörden agieren als Strafvertuschungsbehörden

- Organisierte Kriminalität statt faires Verfahren

- Täterschutz bei Staatsfunktionären

- Feministische Strafverfolgung zu Ungunsten unschuldiger Männer

- arglistige Vorgehensweisen von gewissen Staatsfunktionären

- massive kriminelle Energie gewisser Staatsfunktionäre

- staatlicher Terror und Einschüchterung

- Gesetzverdrehung nach Lust und Laune

- Aufstiegsmöglichkeiten für kriminelle Behörden und Beamten

- Bekämpfung des gesunden Rechtsempfindens

- vorsätzliche Pervertierung des Rechts

- rechtswidrige Einstellung von Strafverfahren gegen Beamte 

- Institutionalisierung von Beamten- und Behörden Willkür

- staatlicher Terror gegen Systemgegner

- Vertuschung von Behördenkriminalität

- Satanisches Rechtssystem

- Arglist statt Moral

- Lüge als legales Kommunikationsmittel

- Skrupellosigkeit

- Unschuldige werden vorsätzlich in die Verzweiflung getrieben

- systematische Verdrehung von Fakten

- Lügenkonstrukte statt Wahrheit

- totalitäre Methoden

- selektive Beweiswürdigung

- böswillige Verleumdungen gegen Systemkritiker

- Kriminalisierung von Systemkritikern

- Missbrauch von Gesetzen und Verordnungen

- gezielte Manipulationen

- Zurückhaltung von Beweisen

- Missachtung der Menschenrechte

- Rechtsbeugung

- Femifaschismus

- Opfer werden zu Tätern gemacht

- Gesinnungsterror

- Justizkritiker werden als Verschwörungstheoretiker verleumdet 

Natürlich unternimmt ein totalitärer Staat alles, damit der einfache Bürger nicht erfährt, dass er von einem totalitären Staat unterdrückt wird. Lehrer H. hat seine Meinung regelmässig auf seinem Blog "staatsmobbing.twoday.net" veröffentlicht. Leider ist dieser Blog aufgrund einer Intervention der zahlreichen Gegnern von Lehrer H. ohne rechtsgültiges Urteil gelöscht worden.  

Dass Staatsanwältin Eva Eichenberger die oben beschriebenen Tendenzen allesamt als Verleumdung taxiert, beweist, dass sie tiefer in dieses System verstrickt ist, als ihr lieb ist.  

Es ist zu hoffen, dass die ausserordentliche Staatsanwältin Dr. Esther Omlin die mutmasslich strafbaren Handlungen von Eva Eichenberger erkennt und Anklage erhebt.  

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