Sonntag, 14. August 2016

10 Jahre Behördenkriminalität



Vor genau zehn Jahren wurde Lehrer H. zum ersten Mal in seinem Leben in ein Untersuchungsgefängnis gesperrt. Gaby Jenö, die damalige Chefin von Lehrer H., hatte den beliebten Lehrer kurz vorher als selbst- und fremdgefährlichen psychisch kranken Gewalttäter verleumdet und behauptet, Lehrer H. habe Drohmails geschrieben. Bis auf den heutigen Tag sind diese angeblichen Drohmails weder in den Akten auffindbar, noch sind sie jemals geschrieben worden. Die planmässigen Verleumdungen von Gaby Jenö hatten nur ein Ziel: Lehrer H. sollte mit allen Mitteln aus dem Schuldienst entfernt werden.


Lehrer H. wehrte sich mit juristischen Mitteln gegen seine Entlassung, wurde aber von zahlreichen Staatsanwälten und Richtern nicht im geringsten ernst genommen. Anstatt Gaby Jenö und ihre diversen Helfershelfer wegen planmässiger Verleumdung anzuklagen, behauptete Staatsanwältin Eva Eichenberger, Lehrer H. habe seine Vorgesetzten planmässig verleumdet. Um den völlig integren Lehrer weiterhin als gefährliche Person darzustellen, erzählte die selbe Staatsanwältin herum, Lehrer H. habe sie zu Hause aufgesucht. Mit dieser vorsätzlichen Lüge handelte sich Eichenberger eine Strafanzeige ein, die bis auf den heutigen Tag weder behandelt noch eingestellt wurde.


Zur Zeit hört man jeden Tag von psychisch kranken Gewalttätern, die irgendwo auf der Welt grossen Schaden anrichten. Lehrer H. gehört definitiv nicht zu diesen Personen. Obwohl er wegen Gaby Jenö seinen Job, sein Einkommen und seine Ehre verloren hat, ist es Lehrer H. in den letzten 10 Jahren nie in den Sinn gekommen, sich an seinen Vorgesetzten zu rächen. Noch immer hofft er, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Strassburg die von Gaby Jenö ausgesprochene Kündigung für nichtig erklärt.


Doch weshalb wurde Lehrer H. eigentlich mit allen Mitteln aus dem Schuldienst gemobbt? Die Antwort kennt Frank Urbaniok, der bekannteste Psychiater der Schweiz:


"Denken Sie an den Nationalsozialismus oder an die Sowjetunion, damals presste man Menschen mit einer falschen Einstellung kurzerhand in psychiatrische Krankheitsbilder."


Offensichtlich hatte auch Lehrer H. eine falsche Einstellung. Er kämpfte als Lehrer für die Erhaltung der Kleinklassen und er glaubte nicht an die Vorteile des integrativen Unterrichts. Leider konnte Lehrer H. die kommunistische Umgestaltung der Basler Schulen nicht aufhalten. Ihn deswegen aber als psychisch kranken Selbstmörder bzw. Amokläufer zu verleumden, geht zu weit. Bis auf den heutigen Tag hat sich Gaby Jenö nie bei Lehrer H. für ihre Ausfälle entschuldigt. Es ist daher davon auszugehen, dass die von Jenö getätigten Verleumdungen vorsätzlich und planmässig ausgesprochen wurden. Planmässige Verleumdung kann mit bis zu 3 Jahren Gefängnis bestraft werden. Allerdings wird sich im Basler Justiz-Filz niemand dafür stark machen, die arglistigen Taten von Gaby Jenö zu bestrafen.

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